Das Wichtigste für Schnellleser
  • 1Das US-Justizministerium hat im Mai 2026 klargestellt: 'Software cannot shield collusion.' Strafrechtliche Verfolgung algorithmischer Kollusion ist keine Theorie mehr.
  • 2Wenn mehrere Wettbewerber dieselbe Verhandlungs-KI nutzen und wissen, dass Konkurrenten dasselbe System verwenden, kann das nach EuGH-Maßstäben (Eturas, 2016) eine 'abgestimmte Verhaltensweise' begründen – ohne jede direkte Kommunikation.
  • 3Das Bundeskartellamt hat Amazon bereits 59 Mio. EUR abgeschöpft. Die CMA (UK) hat im März 2026 ihr erstes Enforcement gegen algorithmusgestützte Informationsweitergabe eingeleitet.
  • 4Die ungeklärte Kernfrage: Ab wann ist paralleles KI-Training faktisch abgestimmtes Verhalten? Dazu gibt es noch keine Rechtsprechung – aber die Verfahren kommen.
  • 5Handlungsempfehlung jetzt: Drei Fragen, die jeder Einkaufsleiter vor dem KI-Einsatz beantworten können muss (Kapitel 6).

Kapitel 1 — Der Ausgangspunkt: Was in anderen Branchen bereits passiert ist

Das US-Justizministerium hat im August 2024 gegen RealPage geklagt – einen Anbieter von Revenue-Management-Software für den Mietwohnungsmarkt. Der Vorwurf: RealPage sammelte nicht-öffentliche Preisdaten konkurrierender Vermieter und speiste sie in einen Algorithmus ein, der Mietpreisempfehlungen generierte. Schaden laut DOJ: 70 US-Dollar pro Mieter und Monat – insgesamt rund 3,8 Milliarden US-Dollar allein im Jahr 2023. Das Verfahren wurde durch Vergleich beigelegt. RealPage darf keine aktuellen Wettbewerberdaten mehr für Preisempfehlungen verwenden.

Das Bundeskartellamt hat Amazon 59 Millionen Euro abgeschöpft, weil dessen automatisierter Preiskontrollmechanismus als wettbewerbswidrig eingestuft wurde. In Spanien untersucht die CNMC eine mögliche Koordinierung zwischen Uber, Cabify und Bolt über ihre Algorithmen und Fahrerplattformen. In Brasilien steht ein Verfahren gegen zwei Fluggesellschaften bevor, die dieselbe Preissoftware nutzten – mit nahezu identischen Preisen auf zentralen Inlandsrouten als Ergebnis.

Das Muster ist konsistent: Nicht die Technologie ist das Problem, sondern das, was sie ermöglicht – eine de facto Koordinierung ohne explizite Absprache. Und die Behörden haben begonnen, genau das zu verfolgen.

Kapitel 2 — Die drei Szenarien algorithmischer Kollusion

Kartellrechtlich lassen sich drei Szenarien unterscheiden, die für den Einkauf zunehmend relevant werden: Im ersten Szenario nutzt ein Unternehmen einen Algorithmus bewusst als Umsetzungsmittel einer menschlichen Absprache. Das ist klassisches Kartellrecht – die Technologie ändert nichts an der Haftung. Im zweiten Szenario nutzen mehrere Wettbewerber dieselbe Plattform, die auf Basis gemeinsamer Daten Empfehlungen generiert. Hier entsteht eine de facto Koordinierung, ohne dass die Beteiligten miteinander kommunizieren. Der EuGH hat im Eturas-Fall (2016) klargestellt: Wer weiß oder vernünftigerweise wissen müsste, dass seine Wettbewerber dasselbe System unter denselben Bedingungen nutzen, kann sich nicht auf fehlende Absprache berufen.

Das dritte Szenario ist das rechtlich ungelöste: Selbstlernende KI-Systeme entwickeln ohne menschliche Koordination eigenständig koordiniertes Verhalten. Die EU-Kommission hat in ihren Horizontalleitlinien klargestellt, dass eine Haftungsbefreiung durch Verweis auf 'autonome KI-Entscheidungen' nicht in Betracht kommt. Aber wie man ein solches Verhalten nachweist und zurechnet, ist kartellrechtlich noch ungeklärt.

Kapitel 3 — Die Frage, die den Einkauf direkt betrifft

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Zehn mittelständische Industrieunternehmen in derselben Branche setzen ab 2027 dieselbe Verhandlungs-KI ein. Alle zehn trainieren das System mit ihren historischen Einkaufsdaten. Das System generiert Verhandlungsempfehlungen, die auf denselben Marktbenchmarks und Algorithmen basieren. Die Lieferanten dieser zehn Unternehmen erhalten strukturell ähnliche Angebote, zu ähnlichen Konditionen, mit ähnlichen Zahlungszielen.

Ist das Kartellrecht verletzt? Nach aktuellem Stand: möglicherweise ja – wenn die Unternehmen wissen, dass ihre Wettbewerber dasselbe System nutzen. Das ist das 'Rim'-Konzept, das US-Gerichte in mehreren Verfahren bereits angewendet haben. Die Grenze zum Kartellverstoß ist nicht die Technologie, sondern das Wissen um die gemeinsame Nutzung.

Kapitel 4 — Was das US-Justizministerium im Mai 2026 angekündigt hat

Am 14. Mai 2026 hat Acting Deputy Assistant Attorney General Daniel Glad in einer Rede mit dem Titel 'Old Crime, New Code' die Enforcement-Strategie des DOJ für algorithmische Kollusion dargelegt. Die Kernaussage: 'Software cannot shield collusion. Where it is the path of collusion, criminal enforcement is on the table.' Die per se Regel des Sherman Act gilt auch für algorithmisch vermittelte Absprachen. 'The model did it' ist keine Verteidigung. Die DOJ Procurement Collusion Strike Force hat bereits 47.000 Bundesagenten geschult und über 85 Verurteilungen erzielt – und erweitert ihren Fokus auf digitale Beschaffungsplattformen.

Drei Fragen beschäftigen das DOJ: Was ist die Absprache, wenn Wettbewerber dieselben Daten in ein Modell einspeisen und dessen Empfehlungen folgen? Wo liegt die Absicht, wenn ein Unternehmen wissentlich ein System einsetzt, das koordinierte Outputs erzeugt? Gilt die per se Regel, wenn die Koordinierung durch Architektur statt durch Kommunikation entsteht? Die Antwort auf alle drei: Der Maßstab ändert sich nicht, weil die Software neu ist.

Kapitel 5 — Die EU-Dimension: AI Act als ungewollter Informationskanal

Der EU AI Act fügt eine weitere Dimension hinzu, die bisher kaum diskutiert wird: Anbieter und Nutzer von Hochrisiko-KI-Systemen sind verpflichtet, Logs und technische Dokumentation weiterzugeben. Diese können kommerziell hochsensible Informationen enthalten – Verhandlungsstrategien, Preiskorridore, Lieferantenbewertungen. Wenn diese Dokumentation regulatorisch verpflichtend weitergegeben wird, entsteht ein Informationsfluss, der selbst als unzulässiger Austausch unter Wettbewerbern gewertet werden könnte.

Das Bundeskartellamt setzt bereits KI zur Marktbeobachtung ein. Die CMA in Großbritannien hat im März 2026 ihr erstes substanzielles Enforcement gegen algorithmusgestützte Informationsweitergabe im Hotel-Sektor eingeleitet. Die Europäische Kommission wertet automatisch Earnings Calls aus. Die Behörden rüsten technologisch auf – mit denselben Werkzeugen, die Unternehmen einsetzen.

Kapitel 6 — Was das für den deutschen Mittelstand bedeutet

Für einen Einkaufsleiter in einem deutschen Industrieunternehmen mit 500 Mitarbeitenden klingt das abstrakt. Es ist es nicht. Wenn Ihr Unternehmen ab 2027 eine Verhandlungs-KI einsetzt, müssen Sie drei Fragen beantworten können: Welche Daten fließen in das System ein – und enthält das Trainingsdaten, die auch Wettbewerber liefern? Wissen Sie, welche anderen Unternehmen dasselbe System unter denselben Bedingungen nutzen? Können Sie nachweisen, dass die Outputs Ihres Systems unabhängige, unilaterale Entscheidungen widerspiegeln?

Wenn Sie diese Fragen nicht beantworten können, ist das kein theoretisches Risiko. Es ist ein Compliance-Defizit, das in den nächsten Jahren zunehmend Enforcement-Relevanz bekommen wird. Die Governance-Frage für autonome Beschaffungssysteme ist nicht 'ob', sondern 'wann' sie auf der regulatorischen Agenda des deutschen Mittelstands ankommt.

Kapitel 7 — Die eigentliche Frage: Ab wann ist paralleles Training faktisch abgestimmtes Verhalten?

Das ist die ungeklärte Kernfrage, auf die es noch keine Rechtsprechung gibt. Wenn zwei Verhandlungs-KI-Systeme auf denselben Marktdaten trainiert sind, dieselben Algorithmen verwenden und strukturell ähnliche Verhandlungspositionen generieren – ist das dann 'paralleles unilaterales Verhalten', das kartellrechtlich unbedenklich ist? Oder ist es 'bewusste Parallelität', die unter Art. 101 AEUV fällt?

Der EuGH-Eturas-Maßstab legt nahe: Entscheidend ist das Wissen. Wer weiß, dass seine Wettbewerber dasselbe System nutzen, und trotzdem folgt, handelt nicht unilateral. Aber was ist mit Unternehmen, die es nicht wissen – weil der Anbieter keine Kundenliste veröffentlicht? Und was ist mit Systemen, die über öffentliche Marktdaten trainieren, die alle Marktteilnehmer gleichermaßen nutzen? Diese Fragen werden in den nächsten Jahren vor Kartellbehörden und Gerichten verhandelt werden.

Kapitel 8 — Fazit: Zwei Prognosen für 2028 und 2030

2028: Mindestens ein europäisches Kartellverfahren gegen ein Unternehmen, das eine Verhandlungs-KI eingesetzt hat, ist eingeleitet oder abgeschlossen. Der Auslöser ist nicht Vorsatz, sondern fehlende Governance – ein Unternehmen hat nicht nachweisen können, dass seine KI-gestützten Verhandlungsergebnisse unabhängige, unilaterale Entscheidungen widerspiegeln. 2030: KI-Governance für autonome Beschaffungssysteme ist ein Pflichtbestandteil jedes Compliance-Programms in deutschen Industrieunternehmen – so wie Datenschutz-Folgeabschätzungen heute Pflicht sind. Unternehmen, die heute beginnen, diese Strukturen aufzubauen, haben einen Vorsprung von drei bis fünf Jahren.